Leistungen

„Ihre Schritte, zum neuen guten Hören.“

Schritt 1:

Damit wir Sie rundum gut beraten können, möchten wir Ihre Erwartungen und Wünsche kennenlernen. Gemeinsam klären wir in welchen Situationen Sie besser verstehen möchten und welche Ansprüche Sie an die Optik und Technik Ihres zukünftigen Hörsystem haben. Natürlich ermitteln wir mithilfe eines ausführlichen, qualifizierten Hörtests die Leistungsfähigkeit Ihrer Ohren und halten diese in Ihrem persönlichen HÖR-Profil fest. Nun folgt der nächste Schritt!

Schritt 2: Unsere Empfehlung

Welches Hörsystem ist das Richtige? Entsprechend Ihrem HÖR-Profil empfehlen wir Ihnen die Hörsysteme, mit denen Sie langfristig bestmöglich hören und verstehen. Dabei können Sie sich auf unser Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Hörsystemanpassung verlassen. Diese umfasst ausschließlich hochwertige Markenhörsysteme führender Hersteller. Für Sie natürlich in allen Leistungs- und Preiskategorien vom Nulltarif* bis zum Premiumsystem.

*Bei gesetzlicher Krankenversicherung und Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung zzgl 10.- Euro gesetzlicher Zuzahlung pro Hörgerät. Privatpreise auf Anfrage.

Schritt 3: Anpassung und Probetragen

Hören und Testen Sie im Alltag: Sie erhalten Ihre persönlichen Ohrstücke sowie Ihre ausgewählten Hörsysteme, die auf das individuelle Hörprofil eingestellt werden. Diese können Sie dann, begleitetet mit unserem 14-tägigen ProAkustik Hörtraining, ganz in Ruhe im Alltag ausprobieren. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam Ihre Erfahrungen mit dem Hörsystem und optimieren diese gemeinsam mit Ihnen. Oder Sie testen ein weiteres System, bis wir Ihr optimales Hörgerät gefunden haben.

Schritt 4: Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie beim Hörgerätekauf Anspruch auf einen Zuschuss von aktuell (Stand Januar 2015) bis zu 729 € pro Hörgerät. Voraussetzung hierfür ist meist die Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt. Gesetzlich Versicherte haben alle sechs Jahre und/oder nach der Zustimmung der Krankenkasse Anspruch auf ein neues Hörgerät, Privatversicherte häufig schon früher. Als Vertragspartner aller Kassen übernehmen wir für Sie die Beantragung, Dokumentation und Abrechnung der Versorgung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.